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aneinander gereihte Gebäude (NDS)
Benutzer_2921
Guten Morgen,
Mit fehlt wieder mal der rote Faden
wenn ich an eine Werkstatt (Holzbauweise, F90-B) ein Büro- und Wohngebäude (auch F90-B) direkt anbaue, habe ich dann zwei aneinandergereihte Gebäude und somit die Erleichterung hochfeuerhemmnd statt Brandwand?
Benutzer_2996
Hallo Habsch,
welche Gebäudeklasse haben die Gebäude?
VG
Benutzer_2921
Werkstatt ergeschossoig, 260 m?, also GK 1
Anbau zweigeschossig, insgesamt 350 m?, also auch GK 1
Aneinandergebaut würden sie GK 2 ergeben, oder sehe ich das falch?
Benutzer_2996
Hallo Habsch,
richtig, sind ja nicht freistehend und ≤400qm und ≤7m?.Deshalb müssen gemeinsame Wände von Gebäuden als Brandwände ausgeführt sein. Für Gebäude der GK 1,2 und 3 genügen feuerbeständige Wände anstelle von BW. Also würde für deinen Fall eine feuerbeständige Wand erforderlich und ausreichend sein. Aber Achtung, hier muss die Wand mind. F90 AB sein. D.h. in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen?
Besten Gruß
Benutzer_2996
P.S. hier ist von einer gemeinsamen Wand die Rede....
vonhof
Gebäudeklasse 1 haben freistehende Gebäude. Aneinandergebaute Gebäude oder solche, die rundherum die Abstandsflächen nicht einhalten, können also aus sich heraus nicht GK1 sein, sondern sind mindestens GK2.
Schönen Gruß
Alexander Vonhof
Benutzer_2921
Prima, danke.
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