Hallo Kollegen,
wenn schon der Freistaat Bayern als Gesetzgeber mit seinem eigenen Zeug so sorglos umgeht, wie soll er dann als Bauaufsichtsbehörde den Privatbauherrn respektvoll gegenübertreten. Wenn schon der Geldmangel für die höchsten Gefahren herhalten muss, dann Gute Nacht.
Eine falsch aufgehende Tiefgaragentür könnte man noch hinnehmen, aber eine BS/RS-Tür als Pendeltür, da ist höchste Lebensgefahr drin. Wenn der Eigentümer es so belassen will, dann würde ich mir das vom Freistaat schriftlich geben lassen, einrahmen und an die Wand hängen.
Wenn 30 Jahre nichts passiert ist, dann hat eben der Eigentümer Glück gehabt.
Da gibt ein schönes Urteil des OVG Münster von 1987:
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Zitatende
Herr Merkl, ich würde unterscheiden, was Sie noch vertreten können und was nicht. Für das, was Sie nicht mehr verantworten können, würde ich eine Aufstellung machen und dem Gebäudeeigentümer unter Haftungsausschluss mitteilen (aber, ich bin kein Jurist).
Viele Grüße
H. Klein