Hallo liebe Kollegen,
in einen Elektronikfachmarkt sind dem Fachmarkt zugeordnete Lagerräume im EG vorhanden. Es handelt sich hierbei um die Gebäudeklasse 5 / Sonderbau. Im Brandschutzkonzept habe ich für die Wände der Lagerräume den Nachweis von feuerbeständigen Wänden im Bestand gefordert.In den Wänden sind bereits T30 Türen verbaut.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das gemäß HBO und MVkVO überhaupt gefordert wird. Hinzu kommt, das das komplette EG gesprinklert ist. Ich konnte hierzu bisher keine konkrete Forderung aus der HBO oder MVkVO erkennen. Würde ich neu bauen, wäre es laut Gesetz demnach nicht notwendig die Wände feuerbeständig und die Türen in der Qualität T30 RS vorzusehen.
Oder...
Ist es so, dass ich immer auch bei Lagerräumen von denen aus, aus meiner Sicht, eine erhöhte Brandlast ausgehen kann, feuerbeständige Wände mit T 30RS fordern kann auch wenn ich eine Sprinkleranlage habe?
mfg
Ch. Hirsch