Hallo Schnelle,
man hat im Grunde genommen mehrere Möglichkeiten.
1. Man beurteilt komplett nach LBO- Hallenbereich und Kunden-und Sozialbereich,
2. Beurteilung des Kunden- und Sozialbereichs nach LBO und die Halle nach IndBRL getrennt oder
3. Man beurteilt komplett nach IndBRL.
zu 1. Macht nicht wirklich Sinn. Die IndBRL soll ja u.a. als Erleichterung für die am Bau Beteiligten genutzt werden, unter der Beachtung spezifischer Eigenschaften von Industriebauten (vgl. z.B. F0 mit F30).
zu 2. Hier muss brandschutztechn. getrennt werden?Dafür ist in der Regel eine Risikoanalyse erforderlich, die mir Aufschluss über die materiellen Anforderungen bzgl. der Trennwand gibt. D.h., welchen Feuerwiderstand ich benötige, und ob die Wand aus brennbaren bzw. nichtbrennbaren Baustoffen bestehen darf usw..
zu 3. Auch eine Gesamtbeurteilung nach IndBRL ist theoretisch möglich. Wichtig dabei ist, dass der Kunden-und Servicebereich funktional in den Hallenbereich integrierbar ist, sowie trotz alledem die getrennte Erstellung des Rettungswegkonzeptes erfolgt?.D.h. Rettungswegkonzept der Halle nach IndBRL und für den Kunden-und Servicebereich nach LBO?.
Beste Grüße