Hallo ...,
es soll ein erdgesch. Dorfgemeinschaftshaus (BGF 259,12 m2) mit einem Versammlungsraum (115,94 m2) in Holzbauweise erstellt werden.
Bewertet wurde das Gebäude nach MVStättV (Standort in Hessen)
Probleme macht der § 5 (1) Verwendung von nicht brandbaren Dämmstoffen.
1. Die Trennwände werden nach DIN 4102-4 Tab. 50 Zeile 7 hergestellt, sodass man brandschutztechnisch auch B2-Material als Dämmstoff verwenden könnte.
2. Die Außenwände sind ebenfalls aus brennbaren Baustoffen.
Hier soll ein Wandaufbau mit Isofloc (B2 bzw. E) verwendet werden, dies ist nach 8.18 Seite 36 Feuertrutz unzulässig.
(Allerdings gilt der § 3 (2) nur für mehrgeschossige VR.)
3. Im Dachbereich ist Isofloc aufgrund von § 4 (2) MVStättV wieder zulässig.
Gibt es zu den Abweichungen von 1+2 schon irgendwelche Erfahrungen?