Im Gegensatz zu notwendigen Treppenräumen sind in notwendigen Fluren Einbauten laut BayBO nicht verboten.
Eine F30-Abschottung ist sicher überzogen.
Eine Tür aus nichbrennbaren Baustoffen wäre in Anlehnung an Art. 34 Abs. 6 "...eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben" die ganz sichere Lösung.
Andererseits sind die Jacken und Bügel keine Bauteile und brandschutztechnisch nicht gefährlicher als "Kopierer, Verkaufsautomaten und Computerarbeitsplätze", die wiederum auch nur in notwendigen Treppenräumen ausdrücklich verboten sind (vgl. VVB §22).
Und ein paar Jacken als "Lagerung von leicht entzündbaren festen Stoffen" zu betrachten, was in notwendigen Fluren verboten ist (vgl. VVB §18), ist meines Erachtens auch etwas überzogen.
Es sollte jedoch auch immer der Einzelfall bewertet werden (Rettungswege, Anzahl der Personen etc.) und es kommt auch auf die Menge an.