Hallo Forum,
folgende Situation besteht:
Bei einem Bauvorhaben (in Bayern) der Gebäudeklasse 4 wird laut Art. 33 (6) Nr. 3 BayBO vorgeschrieben, dass Wohnungseingangstüren zu notwendigen Treppenräumen vollwandig, dicht- und selbstschließend auszuführen sind.
Nun denke ich, dass die meisten die Problematik mit selsbtschließenden Wohnungseingangstüren mittels Obentürschließer (OTS) kennen (die OTS werden oft von Mietern/Besitzern ausgehängt, nicht gewartet, etc.)!
Hier meine Frage/Problematik:
Der Bauherr wünscht, falls MÖGLICH / DURCHSETZBAR, dass auf die OTS verzichtet werden kann!!
Im Brandschutzatlas bin ich nun auf folgende Anmerkung (Kap. 6.8.4-B Seite 13) gestoßen:
"Eine wesentliche Verbesserung wäre allerdings allein schon dadurch möglich, dass alle Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes über das richtige Verhalten im Brandfall ausreichend informiert würden. ..."
Ebenso hat mir der zuständige Feuerwehrkommandant zugesichert, dass er eine solche Unterweisung für sinnvoller hält.
Macht dies nun Sinn, evtl. auf OTS zu verzichten und auf Schulungen/Unterweisungen zu setzen oder kennt jemand ähnliche Fälle/Objekte bei welchen dies erfolgreich durchgesetzt werden konnte.
Oder kennt vielleicht jemand andere Möglichkeiten, um auf einen OTS zu verzichten?
Schon mal besten Dank für Eure Hilfe.
MfG
Robert