Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
an ein Bestandsgebäude (Wohnhaus, Altbau, GK5, Holzbalkendecken, Bundesland Bayern) wird eine Balkonanlage aus Stahlträgern angebaut. Hierfür wird ein Brandschutznachweis erforderlich. Meine Frage ist, ob hier nur die Rettunswegsituation betrachtet werden muss und ob sich die Situation der Aufstellfläche der Feuerwehr verändert, oder das gesamte Gebäude, da kein Brandschutznachweis für das Bestandsgebäude existiert.
Mit besten Dank für Ihre Antworten und freundlichen Grüßen
Stefan Klaus