Hallo zusammen,
für Hilfestellung zu folgendem Sachverhalt wäre ich dankbar:
Zwei Industriehallen (tragende/aussteifende Bauteile F30)sind durch eine unklassifizierte Wand (gedämmte Sandwichwand)getrennt.
In einer der Hallen befindet sich ein zweigeschossiger massiv errichteter Verwaltungsbereich als Einbau (kein Kopfbau) in F30 (tragende Bauteile, Geschossdecke,Dach), jedoch mit reichlich normalen Fenstern zur Halle hin und nach außen(je Geschoss ca. 180 m?).
Die Hallen selber weisen ungefähre Größen von 1.340 m? und 1230 m? auf. Zusammen mit den Geschossflächen 2-geschossige Verwaltung und brandschutztechnisch abgetrennter Anbau beträgt der Brandabschnitt 3.070 m?.
Im Rahmen einer Nutzungsänderung (Metallbetrieb mit geringer Brandlast, 7 Pers.gesamt) wurde neu beantragt.
Nun zu den Fragen:
1) Muß auf Grund des kleinen 2-geschossigen eingebauten Büroteils die Halle als 2-geschossig betrachtet werden?
2) Was wäre die Abweichung? Verzicht auf brandschutztechn. Abtrennung?
3) Bemisst sich die RWA gem. 5.6 IndBauR und die Wandhydranten (IndBauR Pkt. 5.12.1)in den Hallen nach Raumgröße (also < 1600 m?) oder brandschutztechnisch trennenden Bauteilen? Bauaufsicht fordert Hydranten wegen BA 3.070 m?)
Ich danke sehr für die Unterstüzung!
Norwin Schulte-Hürmann