Hallo Frau Huber,
wenn sie ihre Tiefgarage in NRW planen hat @MarKe völlig recht.
Wir habe das Thema in einer Verkaufsstätte gehabt und eine Anfrage beim Bauministerium führte zu der unmissverständlichen Aussage von Herrn Rübel, dass alle Wandhydranten, die in Sonderbauverordnungen gefordert werden, Wandhydranten vom Typ F sein müssen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Insofern sind Wandhydranten in Tiefgaragen in NRW als Typ F auszuführen.
Ich muss Ihnen auch widersprechen das dies kontraproduktiv wäre.
Wenn keine besonderen Angriffswege für die Feuerwehr außer über Schleusen bereit gestellt werden muss die Feuerwehr beim fehlen dieser Hydranten eine Angriffsleitung durch diese Schleuse legen, was wiederum deren Schutzfunktion, insbesondere wenn sie an einem Treppenraum anschließt, verhindern würde.
Ob die Feuerwehr die Wandhydranten nutzt (was sehr unterschiedlich gehandhabt wird) muss dabei, zuerst einmal, außen vor bleiben. Aus meiner Sicht sind hier Abstimmungen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle möglich.
Bei uns wir derzeit wie folgt verfahren:
- Grundsätzlich sind Wandhydranten Typ F vorzusehen, die auch von unserer Feuerwehr benutzt werden.
- Abweichungen hiervon sind aber ebenfalls möglich wenn z. B. ausreichend Angriffswege für die Feuerwehr von außen unmittelbar in die Garage vorgesehen werden.
In der Regel ist der Verzicht bei uns bei Mittelgaragen immer möglich wenn 2 Zugänge außerhalb der Gebäude vorhanden sind.
Bei einem aktuellen Bauvorhaben (Tiefgarage 2400 qm eingeschossig) haben wir in den Vorgesprächen auch auf die Wandhydranten verzichten können, da praktisch an allen 4 Ecken der Tiefgarage eine Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr über Außentreppen sichergestellt wurde und der Radius von diesen Zugängen von ca. 30 m zu einer Überlappung führte. Somit können wir hier einen optimalen Angriffsweg selbst sicher stellen ohne eine der vorhandenen Schleusen benutzen zu müssen.
Was ihre Eingangsfrage zu brennbaren Leitungen betrifft ist zuerst einmal die Aussage von Herrn Lammer zu beachten. Ob hier eine Abweichung möglich ist geht nur in einer Einzelfallbetrachtung da ich mir die Frage stellen würde, wann mit einer Zerstörung der Leitung zu rechnen wäre und ob ich in diesem falle auf die Nutzung der Wandhydranten angewiesen wäre.
Beste Grüße
Cordier