Hallo Herr Hirsch,
ich glaube Sie haben das noch nicht ganz verstanden. Die Bauordnung kennt gewisse Schlüsselbegriffe bzw. Formulierungen, die eine genaue Übersetzung z.B. in die 4102 haben.
z.B. feuerbeständig = F90-AB nach DIN 4102
Wenn Sie eine feuerbeständige Wand bauen wollen, können Sie nicht einfach hingehen und das nach Ihrer freien Übersetzung der Bauordnung tun. Ebenso ist es mit der o.g. Formulierung von mir bzw. Herr Lammer:
Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brand-schutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben.
Das ist der Wortlaut des Gesetzes. Und damit ist das gemeint was ich oben beschrieben habe. Es reicht nicht einfach aus, dass Sie Brandschutzplatten und nichtbrennbare Dämmung verwenden. Sie müssen das mindestens nach der o.g. HFHHolzR bauen und dazu gehören eben noch ein paar Anforderungen mehr. Das ist eigentlich nur in der Vorfertigung und nicht auf der Baustelle möglich.
Gruss PF