Hallo Herr Merkl,
die Aufzugssteuerung im Treppenraum ist nach LAR nicht zulässig, damit wäre die Aufstellung eine genehmigungspflichtige Abweichung. Ob man diese bekömmt, wage ich zu bezweifeln. Was den "alten" Aufzugsmaschinenraum angeht, so ist dieser ja immer Teil des Aufzugsschachtes gewesen, weil das bei Seilaufügen ja auch nicht anders geht. Und auch bei modernen Hydr.-Aufzügen wird die Antriebstechnik ja häufig in die Unterfahrt gestellt. Nur muss hier der Steuerschrank dann halt in einen Nebenraum oder der Zugriff auf den Steuerschrank im Schacht von aussen ohne Eingriff in den Fahrbereich der Kabine möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer