Im vorliegenden Fall ist der Personenschutz völlig außen vor.
Die Kompensation zum Verzicht auf die BMA ergibt sich nach Vorgabe des Bauministeriums NRW durch die Sicherheitsschleuse zu den angeschlossenen Wohngebäuden.
Mir geht es daher (als Brandschutzdienststelle) ausschließlich um den Löschangriff.
Wir können hier auf eine größere Anzahl von Bränden in Tiefgaragen zurückblicken und die meisten dieser Einsätze waren aus meiner Sicht nur mit einem hohen Einsatz der Feuerwehr in den Griff zu bekommen, da die Brandausbreitung in den entsprechenden Fällen so sehr weit fortgeschritten war. Da frage ich mich ob das unbedingt sein muss.
Insofern stimme ich Herrn Schächer zu, dass der Entrauchung eine entscheidende Bedeutung zukommt. In einem Fall konnten wir bisher aber nur Überzeugung leisten und in Anlehnung an Ergebnisse aus England eine Fläche von 2,5% durchsetzen. Leider fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage und eine allgemeine anerkannte Meinung der Sachverständigen.
Insofern kann ich nur an die Forderung einer BMA anknüpfen.
Meine Argumentation geht dahin, dass eigentlich bei geschlossenen Großgaragen eine Sprinkleranlage und eine BMA vorhanden sein muss. Damit wäre die automatische Früherkennung ausreichend gesichert.
Nun fällt aber der Sprinklerschutz weg und es bleibt die BMA mit nichtautomatischen Meldern. Als Kompensation soll die Schleusenabtrennung zu den Wohngebäuden reichen?!? Und die Feuerwehr darf dann mit ?höherem Risiko? den bereits weit fortgeschrittenen, weil spät entdeckten Brand löschen.
Ich denke dass in diesen Fällen der Einsatz von z. B. Wärmeleitkabeln und einer automatischen Meldung durchaus Sinn macht und auch die Kosten von Installation und Wartung nicht wesentlich in die Höhe treibt.
@Schächer
Durch die Schleusenabtrennung werden nach Vorgabe unserer Bauaufsicht die Wohngebäude (Gebäude mittlerer Höhe) unabhängig von der Garage im vereinfachten Verfahren abgehandelt.
@clammer
Zur Kompensation soll die Schleuse zur Trennung der Wohngebäude nach Rücksprache mit dem Bauministerium ausreichend sein (s.o.)