Werte Kollegen,
mir stellt sich folgende Situation: Bestandsbauten GK 3, innerstädtisch, auf dem Nachbargrundstück steht in ca. 0,9 m Entfernung zur Grenze ein mehrgeschossiges Wohnhaus, dessen befensterte Fassade parallel zur Grenze. Die zu betrachtende Fassade steht rechtwinklig dazu, diesseits der Grenze, beginnend an der Grenze.
Dort sollen Fenster saniert werden.
Ergeben sich hier Anforderungen innerhalb von 2,5 oder 5,0 m an die Fassadenöffnungen.
Danke für Rückmeldungen
U. Starzyk