Hallo Anton,
bei Ihrer Frage zeigt sich halt wieder die Schwierigkeit hier im Forum, sich eine Fragestellung allein aus dem Text plastisch vorzustellen.
Zunächst einmal dürfte ein "Einfamilienhäuschen", auch ggf. mit den oben aufgeführten Abweichungen, brandschutz- und risikotechnisch kein allzu großes Problem sein. Und bevor hier noch aus dem EFH eine Musterschau des Brandschutzes wird, muss nun einmal der Konzeptersteller eine Entscheidung treffen ;-)).
Ich halte nur die Begründung mit dem nicht "klassischen" Kellegeschoß für nicht geeignet, weil dadurch die Systematik der BauO durchbrochen wird; sprich "Rosinenpickerei": Wenn´s passt (GK) ist´s ein KG, wenn nicht (Treppenraum) halt keines.
Die Begründung für die Abweichungen wäre m. E. allein "weil wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen."
Was mich allerdings etwa "misstrauisch" macht ist der Umstand, dass bei einem EFH gleich ein SV für den Brandschutz eingeschaltet wird ;-)
Nachklapp:
"gewünschter offener Bauweise": Ist ja schön und gut;
aber nicht alles was gewünscht wird geht auch ("kostenneutral") in Erfüllung ...
Gruß
C. Lammer