Wenn wir davon ausgehen, dass sich in den Kellerräumen offiziell keine Aufenthaltsräume befinden, handelt es sich um untergeordnete Kellergänge, welche nicht einmal als notwendige Flure angesehen werden.
Bauordnungsrechtlich ist hier eigentlich nichts weiter geregelt. Da sind dann die Eigentümer und/oder die Mieter gefragt. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass Kellergänge freizuhalten sind, besser ist es aber, es steht schwarz auf weiß in den Mietverträgen oder in der Hausordnung. Gemietet wird schließlich der Kellerraum als Abstellfläche - und nicht der Kellergang davor.
Die Feuerwehr kann bei einer Brandschau vielleicht darauf hinweisen, dass die Kellergänge möglichst von losen Gegenständen wie Fahrrädern oder Möbelstücken freigehalten werden sollen - aber wenn´s brennt, müssen sie sich leider mit dem abfinden, was sie vor Ort vorfinden...