Hallo zusammen,
die Bauordnung besagt, das in Trennwänden Öffnungen feuerhemmend, dicht- und selbstschließend sein müssen.
Wie sieht es nun mit Räumen, wie z.B. Sicherheitsbeleuchtung aus? Hier halte ich persönlich feuerbeständige Türen für angebracht, weil die SiBe auch für den Feuerwehreinsatz ermöglicht. Mir fehlt hier der gesetzliche Zusammenhang.
Konkret geht es um einen Industriebau. Da konnte ich zu Türanforderungen aber nichts finden.
Wer kann mir weiterhelfen?
Gruß
Wago