Gibt es etwas Neues zum Leistungskatalog Fachbauleitung außer den Beiträgen von hhp (aus 2008) ?
Z.B. über Art, Umfang und Prüftiefe von Brandkonzepten im Rahmen der Objektüberwachung?
Was erwartet die Bauaufsicht, wenn sie eine Fachbauleitung fordert?
Ein weiterer Punkt ist die Ausstellung einer "Bescheinigung als Fachbauleitung Brandschutz", gibt es hierfür eine (strukturierte) Vorlage oder sollte man seine geleistete Tätigkeit beschreiben. Welche Auswirkungen hat dies auf die Haftung der Fachbauleitung.
MfG Werner_VB