Hallo Herr Peters,
zu 1 - C.Lammer hat Recht - 4-seitiger Anschlag mit Dichtung ist erforderlich, absenkbare Bodendcihtung geht nicht;
- Hintergund, die Tür kann voll in der Überdruckzoen eines Brandes liegen (schachtseitig) und die absenkbare BD brennt weg; ist hingegen eine umlaufende Zarge/Anschlag da, wird die direkte Beflammung der Dichtung verzögert und sie hält Stand;
zu 2 - ist differenzierter zu betrachten: im Kommentar zur M-LAR 2000 stand unter 3.2.1 noch drin, dass keine Bedenken bestehen, auf die Selbstschließung zu verzichten, wenn die Türen mit Spezialwerkzeug (z.B. 3- oder 4-Kantschlüssel) verschlossen werden; Türdrücker kann auch entfallen; (= personelle Verantwortung)
dieser Kommentar ist in der 2011-er Version so nicht mehr drin, kann aber dennoch angezogen werden;
hier ist dann aber das Zulassungsschild gegen/um ein weiteres Schild zu ergänzen, das besagt, dass die Erleichtugungen der LAR angewendet wurden; die Tür ist dann aber keine T30-Tür mehr mit Zulassungen, aber dennoch für den Einsatzbereich (Schachtabschluss) geeignet und zulässig;
zu 3: M-LAR und Kommentar studieren!
mfg
der Feuerteufel