Hallo,
Fahrschächte sind normalerweise F90 und müssen Öfnungsabschlüsse nach 18090-18092 haben.
Was ist denn mit Fahrschächten in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 - die müssen entsprechend der sonstigen Bauteilanforderungen nur feuerhemmende Fahrschächte haben und benötigten dann auch Türen für F30 Fahrschächte. Nur als geregelte oder zugelassene Bauteile gibts die nicht - oder?
Was also tun...?
J.Peters