Ein Gebäude soll in unterschiedlichen Geschossen, unterschiedlich genutzt werden.
1. 3,5 Obergeschosse Büro-u.Verwaltung (knapp > 3.000m? BGF)
2.EG, Cafe und Konferenzräume, (Versammlungsräume ca. 750m?)
3. Souterain u. UG-Veranstaltungsräume für Konzerte, Lesungen, Partys (Versammlungsräume ca. 800m?)
Die Versammlungsräume unter 3. verfügen über vollständig eigene und gut dimensionierte Retungswege und Erschliessungen und sind durch feuerbeständige Decken sauber getrennt von den darüber liegenden Nutzungseinheiten.
Ich glaube, dass ich die Brandabschnitte in den Untergeschossen getrennt vom EG betrechten kann und so zwei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen Die Bürogeschosse würde ich als Sonderbau, schutzzielorientiert und nach HBO Geb. Kl. 5 bewerten.
Liege ich da richtig oder muss ich alle Versammlungsräume als eine Versammlungsstätte mit > 1.000m? bewerten,weil sie innerhalb eines Gebäudes untergebracht sind?
J.Peters