Hallo,
zur Bewertung der Frage ob Löschanlagen für einen 300 m? großen Versammlungsraum im Keller, verzichtbar sind, oder was bei bei Verzicht, geeignete Kompensationsmaßnahmen wären, frage ich mich, was genau das Schutzziel oder der Grund der o.g. Forderung der M-VStättV war?
War/ist es die, im allgemeinen schlechtere Möglichkeit der Rauch- und Wämeableitung - vieleicht insbesonde die problematische Zuluftführung oder die möglicherweisde schlechtere Flucht- und Rettungswegsituation oder auch fehlendes Tageslicht und schlechte Einsehbarkeit von aussen?
M.E. ist keine der o.g. Begründungen 100% stichhaltig, bzw. unterscheidet sich der Versammlungsraum im Keller diesbezüglich nicht zwingend von oberirdischen Räumen.
Wer kann mir weiterhelefen?
J.Peters