Wie definiert sich die Fläche einer Nutzungseinheit?
Die BGF unterteilt sich nach DIN 277 in drei Teile:
—Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
—Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
—Bereich c: nicht überdeckt.
also BGFb = Loggia, BGFc = Balkon oder Terrasse.
Ich bin der Meinung, die Fläche der Nutzungseinheit ist nur die Fläche der BGFa.
Ich habe nun Literatur diesbezüglich durchgelesen, z.B.:
- DIN 277
- HE-HBO (Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2002)
- einige Kommentare der BauO NRW,
und einige Gesetze die nicht direkt mit Bauvorschriften zu tun haben, z.B.:
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Die Verordnungen die nicht direkt mit dem Brandschutz zu tun haben, sagen bezüglich Loggien und Balkon folgendes:
Wohnflächenverordnung:
§4 Anrechnung von Grundflächen
Die Grundflächen
1. ...
2. ...
3. ...
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch
zur Hälfte
anzurechnen.
Die BauNVO geht noch weiter:
§ 20 (4) BauNVO
Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben
Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggien, Terrassen
sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht
in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand
und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen
werden können, unberücksichtigt.
Aber nirgends finde ich eindeutige Hinweise oder die simple Formel BGFa+BGFb+BGFc= Fläche Nutzungseinheit.
Da in der HE-HBO sehr spezielle Sachen beschrieben sind, z.B.:
-Kellerräume, Garagen, Nebengebäude gehören nicht zur Fläche einer Nutzungseinheit
-die Fläche der Trennwand zwischen zwei NEs muß nur zu 50% angerechnet werden
bin ich nun am zweifeln.
Habt ihr noch andere Hinweise bezüglich der Flächen von Balkonen und Loggien? Wie berechnet ihr die Grundfläche einer Nutzungseinheit? Wie immer ganz wichtig in Deutschland, wo steht das?