Hallo Herr Schröpf,
ich versuche mal, den Sachverhalt etwas vereinfacht darzustellen.
Teilflächen sind immer dann "angesagt", wenn man entweder für bestimmte Flächen (´Teile´) des Gebäudes nicht mit den (brandschutztechnisch) notwendigen Einrichtungen "zurechtkommt" oder es (wirtschaftlich) wenig Sinn machen würden, für eine "punktuelle" Brandlast für das gesamte Gebäude eine höhere äquivalente Branddauer in Kauf zu nehmen.
Ohne Teilflächen geht man von einer gleichmäßigen Verteilung der Brandlast aus; dies ist aber nicht immer so oder sinnvoll. Dann kommen die Teilflächen zu Zug.
Ich mache hierzu ein Beispiel:
In einer Lagerhalle werden auf 90% der Fläche Waren umgeschlagen, die in Palettenregalen mit maximal zwei Einstellenebenen oder einzeln am Boden bereitgehalten werden. Auf der restlichen Fläche befindet sich für Kleinteile eine vollautomatische, nahezu deckenhohe Regalanlage. In dieser Regalanlage sind die Brandlasten, bezogen auf die Grundfläche, deutlich höher als im Rest der Halle. Daher macht es Sinn, für diesen Bereich eine Teilfläche anzusetzen.
Gruß
C. Lammer
P.S. Vielleicht finden Sie in Ihrer Nähe eine Kollegen, der Ihnen helfen kann als wir hier per "Ferndiagnose".