Wenn man die Beiträge so liesst bekommt man den Eindruck, dass da einige Missverständnisse vorliegen und mehrere Dinge in einen Topf geworfen werden. Nach MBO gibt es 3 Dinge die unterschieden werden müssen:
1. Verbindungen innerhalb von Nutzungseinheiten bis 400 m?
2. Notwendiger Treppenraum und
3. Notwendiger Flur
GK 1 und 2: lässt fast alles zu; keine notwendigen Flure und TR; offene Verbindungen möglich, egal wie viele Geschosse (gilt auch für Abschottung)
GK 3 bis 5: keine notwendige Flure bis 200 bzw. 400 m?; offene Treppen bis 200 m?; offene Verbindungen bis 400 m? (gilt auch für Abschottung)
Beispiel:
Eine Nutzungseinheit mit genau 400 m? (GK 3 bis 5) über 2 Geschosse darf zwar eine offene Verbindung haben (z.B. Galerie), die notwendige Treppe braucht aber einen Treppenraum oder darf eine Aussentreppe sein. In der offenen Verbindung kann eine (nichtnotwenige) Treppe liegen oder auch nicht, aber es braucht trotzdem eine notwendige Treppe, die in einem sicheren Bereich (dem Treppenraum) liegt oder ggf. im Freien. Das hat nichts mit der Zulässigkeit einer offenen Verbindung innerhalb der NE zu tun, sondern rein mit der Sicherstellung des ersten Rettungsweges. D.h. die Nutzungseinheit hat zwar 400 m?, offen und über 2 Geschosse Verbunden, aber jeweils 200 m? davon brauchen einen (direkten) Zugang zum Treppenraum.
Ich hoffe das klingt jetzt nicht zu belehrend, aber das ist das Grundprinzip der 200 bzw. 400 m?. Für mich hat das alles schon eine gewisse Logik. Die GK 1 und 2 haben von Haus aus nur maximal 400 m? mit 2 NE die noch nicht mal brandschutztechnisch getrennt sein müssen. In den GK 3 bis 5 sind gewisse Dinge möglich, aber eben auch in Abhängigkeit zu den 200 bzw. 400 m?. Dabei muss man aber immer unterscheiden zwischen 2 grundlegend anderen Anforderungen:
1. Abschottungsprinzip (Ausbreitung von Feuer und Rauch) und
2. Sicherstellung der Rettungswege (notw. Flure und Treppenräume)
Die offene Verbindung bis 400 m? hat nur mit der Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der NE zu tun, die Regelungen bezüglich der notwendigen Flure und Treppenräume nur mit der Sicherstellung der RW.
Gruss PF