Vielen Dank für die Antworten.
Muss gestehen, daß mir auch ein Fehler in der Beschreibung passiert ist.
Zur genauen Beurteilung:
Wir haben hier bestehend 4 Geschosse mit je 5 Wohnungen. Neben dem Treppenhaus wird zusätzlich ein Aufzug über alle Geschoße neu errichtet und führt mit einem Flur in das bisherige Treppenhaus.
Durch den Flur wird jeweils eine Wohnung pro Geschoß so reduziert, daß diese Wohnung in allen Geschoßen durch einen Anbau direkt neben dem neuen Aufzug maßgeblich vergrößert wird. Für Aufzug und vergrößerte Wohnung (somit 1 Wohnung a´ 4 Geschoße) wird auch aktuelle BayBo angewendet.
Bei den verbleibenden unveränderten 4 Wohnungen a´4 Geschoße also 16 Wohnungseingangstüren (nicht wie angegeben 19 WE) gibt es die genannte Problematik.
Zu Herrn Clammer: Meinerseits besteht keine Fordernis diese Türen zu wechseln. Nur seitens Bauherr und Architekt wird eine Erneuerung der Türen gewünscht. Und bei einem Erneuerung sehe ich die Notwendigkeit vollwandig, dicht und selbstschließend nach aktueller BayBo?
Für weitere Antworten hierzu wäre ich dankbar.
Grüße an Alle
K. Riegg
P.S. Sanierung ist ziemlich umfangreich ca. 1 Million mit Anbindung an Fernwärme, WDVS, Fenster, alte Balkone geschnitten dafür neue, KG und Flachdachdämmung neu.