Wenn Sie nach Abschnitt 6 beurteilen, dann müssen die Bühnen die Feuerwiderstandsdauer der Decken bzw. der tragenden Bauteile aus Tabelle 1 haben. Nach Abschnitt 7 sind Bühnen, welche Geschosse bilden für SKb2 zu bemessen.
Hinweis:
Sehen Sie sich mal den Entwurf der neuen Industriebaurichtlinie an. Dort wird zwischen Einbauten (ohne brandschutztechnische Bemessung), Ebenen (mit Bemessung ohne Raumabschluss) und Geschossdecken unterschieden. Einbauten sind hierbei bis zu einer gewissen Größe ohne Feuerwiderstand zulässig (aber Anforderungen an Rettungswege von diesen Bühnen ebenfalls beachten!).
Gruß
Sven Schäfer