Eine F30 Wand wird keine F90 Wand, indem man einen kleinen teil davon ertüchtigt. Falls die Wand an angrenzende feuerbeständige Bauteile (F90) anschliessen sollte, kann die Wand nur zwischen diesen angrenzenden Bauteilen, auf ganzer Höhe und Breite ertüchtigt werden.
Ich nehme jedoch an, dass alle tragenden Bauteile, Trennwände Decken ebenfalls nur feuerhemmend ausgeführt wurden.
Wenn Sie formal auf der sicheren Seite sein wollen, bleibt Ihnen, aus meiner Sicht nur eine Zulassung im Einzelfall oder T30 Türe mit Zulassung zum Einbau in F30 Trockenbauwände oder sie versuchen, in Abstimmung mit dem Hersteller, ggf. auch der für die Prüfung der Türe zuständigen Prüfanstalt, zu erklären, dass eine nichtwesentliche Abweichung von der Zulassung/Prüfzeugnis der Türe vorliegt.
Gruß
J.Peters