bei einem "nagelneuen" Mehrfamilienhaus der GK5 muss es einen Brandschutznachweis geben, der auch geprüft wird.
Da´s ein Bauträger ist, hat der sicher ausgerechnet, dass es für ihn
a) "billiger" ist, den Brandschutz über die Bauaufsicht prüfen zu lassen und
b) er sich in diesem Fall auch noch auf die Faulheit oder Überlastung des Bauamtes verlassen kann, d.h. dass keine Baukontrollen, geschweige denn eine Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erfolgt.
Bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der geprüfte Brandschutznachweis (auch) bei der Bauaufsicht vorliegen muss.
Der/die (neue/n) Eigentümer hat/haben das recht, den Bauakt am Amt einzusehen.
Aber wer ist denn schon so unsäglich blöd und kauft eine Immobilie, ohne die Genehmigungssituation und die entspr. Aktenlage eingehend gesichtet und geprüft zu haben? Die Eigentümergemeinschaft MUSS diese Unterlagen haben, um das Gebäude so wie genehmigt betreiben und unterhalten zu können.
Stefan Blümel