Gegenfragen:
Ist der Kellerbereich eine Nutzungseinheit?
Besteht vom Flur aus die Möglichkeit in 2 Richtungen zu unterschiedlichen Rettungswegen (notwendige Treppen; Ausgänge ins Freie) zu gelangen (ohne Querung einer anderen Nutzungseinheit)?
Ist die Rettungsweglänge von 35 m eingehalten?
Grundsätzlich müssen aus den Räumen selbst (sofern der Raum nicht eine eigene Nutzungseiheit darstellt) keine 2 Rettungswege hergestellt werden, sondern für die Nutzungseinheit insgesamt müssen 2 Rettugswege innerhalb eines Geschosses vorhanden sein.
Es sind aber (s.o.) auch die anderen Randbedingungen zu beachten.