Der Satz ist wie folgt zu verstehen:
"dem umgebenden Bauteil
oder
Hüllrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen"
D. h. der Zwischenraum zwischen Leitung und den umgebenden Bauteilen ist wie beschrieben auszufüllen.
Wird ein Hüllrohr, welches aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen muss, verwendet, muss der Raum zwischen Leitung und Hüllrohr ausgefüllt werden. Zwischen den umgebenden Bauteilen und dem Hüllrohr dürften ja keine Lücken sein.
Gruß
C. Lammer