Rauchschutztüren müssen der DIN 18095 entsprechen. Die Brauchbarkeit dieser Türen ist durch eine Werksbescheinigung des Herstellers nach DIN 18 095, Teil 1, Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen nachzuweisen.
Die Rauchschutztüren sind mit einem Schild zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthalten muss:
Normbezeichnung (Tür DIN18095 RS 1 oder Tür DIN18095 RS 2)
Produktbezeichnung des Herstellers
Hersteller
Prüfzeugnis Nr.... vom ....(Datum)
Prüfstelle
Herstellungsjahr
Zum Abnahmetermin ist durch den Hersteller die nach Nr. 7 der DIN 18095 erforderliche Werksbescheinigung vorzulegen, mit der der fachgerechte Zusammenbau und Einbau der Türen bestätigt wird.
Für Feuerschutztüren, die zugleich rauchdicht sein müssen, kann der Rauchschutznachweis ggfls. auch durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Feuerschutzabschluss geführt werden (die Rauchschutzprüfung muss im Zulassungsbescheid erwähnt sein, die Tür muss mit einem Kennzeichnungsschild für den Rauchschutz nach DIN 18095 versehen sein).
Ich habe mehrere Fotos von aktuellen Kennzeichnungsschildern von RS-Türen vorliegen. Auf keinem dieser Schilder befindet sich das Ü-Zeichen.