Hallo Forumsteilnehmer,
in einem großzügigen Wohnhaus möchte der Bauherr einen sogenannten Panik-Raum einbauen.
Dieser soll die Möglichkeit bieten im Falle einer bedrohlichen, kriminellen Situation (z.B. durch einen Einbrecher) einen sicheren Rückzugsort zu haben.
Es gibt von einem Hersteller hierzu ein System bei dem eine massive Stahl-Schiebe-Tür motorisch zufährt und den Raum einbruch- und beschusssicher abschließt.
Das Schließen und Öffnen funktioniert nur motorisch bzw. das Öffnen über einen aufwendigen und zeitintensiven Kubelmechanismus.
Ein schneller ungehinderter Ausgang aus diesem Bereich ist somit nicht möglich.
Jetzt die Frage:
Ist eine solche Lösung, unabhänig einer sonstigen Sinnhaftigkeit, mit den gesetzlichen Anforderungen an einen Fluchtweg in einem Privathaus vereinbar ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Viele Grüße
Lukas06