Ich glaube kaum, dass es dafür eine Abweichung gibt - zumindest wird es nicht viele Leute geben, die diese genehmigen würden.
Man sollte den Vermieter dann auf sein womöglich fahrlässiges Verhalten schriftlich hinweisen und auch, dass er letzendlich für alle Konsequenzen u.U. aufkommen muss. Ein Mieter kann durch Unterschrift nicht den Vermieter von der Einhaltung der öffentlich-rechlichen Verordnungen befreien (sonst könnte mir meine Frau auch erlauben, dass ich mit ihrem Auto mit 100 durch die Stadt fahren darf, was mir bei einem Umfall dann weder gegenüber den Ordnugshütern noch der Versicherung nützt).
Das Problem ist vermutlich, dass die Genehmigungsbehörde den ganzen Sachverhalt (was ist genehmigt, was Bestandsschutz, welche Abweichungen, nach welcher BayBO wurde die Türe eingebaut) intensiv prüfen müsste, was oft aufwendig und schwierig ist. Da der Brandschutz bei "einfachen" Gebäude auch nicht mehr Bestandteil der bauaufsichtlichen Prüfungen ist, fehlen hier vielleicht sogar wichtige Grundlagen (wobei Abweichungen schon genehmigt werden müssen).
Dennoch glaube ich, dass u.U. bei einem 7-geschossigen Gebäude reagiert werden müsste. Hier stellt sich zwar wieder die Frage, besteht eine erhebliche oder konkrete Gefahr, wenn in allen alten Bestandsgebäuden solche Türen aus Gründen des Bestandsschutzes nicht ausgetauscht werden müssen?
Feuerbeschau: "...Gebäude, insbesondere Sonderbauten...,wenn klare Hinweise und Bedenken bestehen, auch wenn es sich nicht um
"bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen."
Im Ernstfall wird sich zumindest der Vermieter nicht rausreden können und ich denke auch, dass die Mitarbeiter der Behörde wahrscheinlich mit im Boot sitzen.