Alter Pferdestall, ca. 350 m? Grundfläche, Hanglage, Denkmalschutz, Kappendecken mit Gußstützen
EG: mehrere Läden
jeweils über OG, DG, Schlaf-Galerie: 4 NE Wohnen, alle Ebenen offen miteinander verbunden
Zugang Wohnungen erfolgt rückseitig auf OG Niveau, Zugang /Anleiterung möglich
Die 4 Galerien sind > 12m? und < 50 % Grundfläche, teilweise über WC`S / Nebenräumen. 2 Galerien sind mögliche Aufenthaltsräume.
Vor lauter Querlesen der Forumseinträge und Kommentar BayBO bin ich mir über die Einstufung der GKL in Bezug auf die anzunehmende Höhe nicht sicher.
Auszug BayBO: ?Höhe ?ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.?
1.) Die klassische Galerie ist kein Geschoss, sondern zum Dachgeschoss zugehöriger Einbau
>>> somit wäre die Höhe des Fußbodens DG ausschlaggebend (nicht Galerieboden)
>>> hier: kleiner 7 m / GKL 3
2.) die Galerie ist höchster möglicher ?Aufenthaltsraum? / Aufenthaltsmöglichkeit, ohne Bezug auf ?Geschoss?
>>> Höhe des Fußbodens Galerie ausschlaggebend
>>> hier: größer 7 m / GKL 4
3.) die Galerie ist durch Überbau und Größe ein Geschoss / Maisonette
>>> Höhe des Fußbodens Galerie ausschlaggebend
>>> hier: größer 7 m / GKL 4
4.)Kann mir jemand sagen wie die Galeriegröße in Bayern gehandhabt wird?
Gruß allinope