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Garagenverordnung
Benutzer_2722
Hallo,
gemäß § 14 (3) GaVO müssen die zu den notwendigen Treppen und zu den Ausgängen ins Freie führenden Wege auf dem Fußboden durch dauerhafte und leicht erkennbare Markierungen gekennzeichnet werden.
Wie z.B. kann das aussehen?
brandsicher
bitte bei Google unter "fußbodenmarkierung" nachsehen. Hier sollte keine Werbung gemacht werden.
Benutzer_2722
Ich wollte nur wissen, ob damit Rettungswegkennzeichen ähnlich wie die für die Wand gemeint sind oder ob eine farbige Abgrenzung des Wegs ausreicht, ob es eine vorgeschriebene Farbe gibt, usw..
brandsicher
meines Wissens nicht.
m.f.G.
U. Drechsler
Benutzer_2867
Vorschriften und Gesetze in diesem Zusammenhang:
DIN 67510
ASR A2-3
ASR A3.4/3
ISO 7010
DIN 4844
Benutzer_2722
Vielen Dank!
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