Guten Morgen,
ich habe nun 4 Brandwände festgelegt. An einer Stelle gibt es tatsächlich eine Überschreitung um ca. 1,50 m (41,50 m Abstand). Meinem Verständnis halte ich das für nicht so dramatisch (im Hinblick auf die Schutzziele). Die Fläche beträgt da auch nur 450 m?. Aber die Bewertung hat nach BayBO zu erfolgen und danach liegt eine Abweichung vor. Wie kann hier die Kompensation aussehen oder kann darauf verzichtet werden? (Rauchmelder sind ja jetzt glücklicherweise kein Kompensationsmittel mehr)
Ich denke auch, dass es nicht die richtige Herangehensweise sein kann, das Raster diagonal in den Grundriss zu legen, wie Karstens beschreibt. Deswegen habe ich eine äußere Linie des Raster auf die Brandwand gelegt. Als Fläche habe ich pro "Brandabschnitt" (Bauordnungen sprechen doch nicht von Brandabschnitten, oder?. Das finde ich nur in z.B. IndbauRL)
Auf die Gesamtlänge von 180m gesehen, sind beide Außenseiten und Achse gleich lang. In den einzelnen "Brandabschnitten" bei einem S-förmigen Baukörper aber nicht. Die Aufteilung in 5 bzw. 6 "Brandabschnitte" trifft auf einen orthogonalen Baukörper zu.
Gruß
Wago