BV liegt in Baden-Württemberg
Hallo Forumsteilnehmer
bitte mal um einen kurzen Gedankenaustausch:
Metallverarbeitender Gewerbebetrieb, Neubau
60m x 24m Halle in Profilstahltragkonstruktion mit Sandwichverkleidung
GKl.3 ,kein Sonderbau,
95 % eingeschossig ,d.h. 70m?Verwaltungsbereich 2-geschossig,
Halle ist in 3 NE aufgeteilt zu je ca. 20m x 24m,
Abstandflächen/Grenzabstände sind eingehalten,
Rettungswege alle kurz ,d.h. max.25m
Wenn man jetzt die Ausführung in F30 macht-kein Problem;
aber Bemessungsansatz IndBauRL Abs.6
dann Halle F0 möglich (Verwaltungsteil = Meisterbüro mit Blickkontakt in Halle)
aber die Trennwände zwischen den NE in F30.
Problem:
Hier ist dann aber eine F30 Trennwand an einer F0 Tragkonstuktion befestigt!
Hintergrund ist die Halle wird als
eine NE gebaut somit F0 kein Problem....
Kommt es aber zu dieser Trennung in 3 Nutzungseinheiten,jeweils in 2 durchgehenden Achsen,dann steht o.g.Problem.
Wie geht man damit um?