Hallo Herr Gentsch,
Mehrere Feuerstätten dürfen an einen gemeinsamen Schornstein, an eine gemeinsame Abgasleitung oder an ein gemeinsames Verbindungsstück nur angeschlossen werden, wenn
1. durch die Bemessung nach Absatz 1 und die Beschaffenheit der Abgasanlage die Ableitung der Abgase für jeden Betriebszustand sichergestellt ist,
2. eine Übertragung von Abgasen zwischen den Aufstellräumen und ein Austritt von Abgasen über nicht in Betrieb befindliche Feuerstätten ausgeschlossen sind.
Da fragen Sie am Besten Ihren Bezrksschornsteinfegermeister.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind drei Züge erforderlich.
Mit Brandschutzklappen im Schonsteinzug würden Sie sicher Neuland betreten.
m.f.G.
U. Drechsler