Vielleicht ein Beispiel:
Wohngebäudezeile bestehend aus 10 Häusern mit 10 Zugängen:
eine Heizung, eine Wasserversorgung, eine Gasversorgung für alle: nicht teilbar, weil nicht selbstständig
jedes Haus mit einer eigenen Versorgung: teilbar (wenn die Gebäudeabschlusswände passen), weil eigenständig/selbstständig zu betreiben.
macht das die Sache klarer?
Sie könnten also für alle 10 Häuser e i n e n Bauantrag stellen, weil diese wie ein Gebäude zu sehen sind.
Steht jedes Gebäude autark für sich, können 10 Bauanträge erforderlich sein, weil dann eine spätere Teilung möglich ist.
Natürlich wird für dieses beispiel die Behörde nicht wirklich 10 Anträge einfordern (unabhängig von unterschiedlichen Gebäudehöhen), weil dass für den einen Eigentümer gar nicht nachvollziehbar wäre und er sich wohl wehren würde.
Aber bei 2 Gebäuden (unterschiedliche Gebäudeklassen oder nicht- passende Formulare oder nicht) fällt es vielleicht nicht so auf, wenn die klammen Kommunalkassen zweimal Gebühren einnehmen können? :-)
Ist natürlich nur eine schelmische Vermutung ;-)
Bei uns geht so manches, wenn der Sachbearbeiter oder Chef es möglich machen...wie beim Brandschutzkonzept: es kommt beizeiten auf den Einzelfall an.
Gruß
Matthias Bußmann