Hallo, die Flur-bzw. Rettungswegbreiten in Gesellschaftsbauten werden bekanntlich nach der Personenbreite (normiert in MVStätV) bemessen. Ein Hintern ist durchschnittlich 60 cm breit!?
In einer Industriehalle ist der R-Weg nicht so sicher, wie an einer Tür oder in einem Flur gebildet durch Seitenwände oder Türrahmen als Begrenzung.
Vom Brand erfasste oder instabil gewordene Materialien können den R- Weg beeinträchtigen. Auf den Hauptgängen im Indbau werden auch nicht nur vereinzelte Personen sich retten wollen.
Allerdings sollten sich auch Personen nicht in 3-er-Reihen retten (3x0,6).
Der Hauptgang ist also nicht nur Rettungsweg (5.5.1 MIndbauRL), sondern auch Angriffsweg der FW (die kühn genug ist für einen Innenangriff).
In einer Stahlbauhalle (ohne Farbgebung) oder in einer Steinmetzhalle etc. kann man sicher als Abweichung (§67 MBO) geringere Breiten akzeptieren.
Das betrifft vor allem rel. kurze und eben liegende RW (35 m).
In einer ProdHalle für PUR-Schaum oder im Lager für Baumwolle oder Holzfurniere nicht. Das schutzzielorientierte BSK ist gefragt.
Im Hauptweg, der auch RW ist, ist n.m.E. auch ein Hindernis (Transportmittel)mit eingeplant. Sicher trifft das nicht für feste Konstruktionsteile zu.
hhm