Hallo,
ich stelle mal noch einen anderen Aspekt hinsichtlich "Bestandsschutz" einer BMA hinzu und zitiere die DIN 14675:
--- Zitat Anfang ---
Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden BMA muss die gesamte BMA dem aktuellen Stand der Normen angepasst werden.
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Wesentliche Änderungen an bzw. Erweiterungen einer BMA sind solche Änderungen/Erweiterungen, mit denen die Leistungsmerkmale oder Funktion der BMA bzw. des überwachten Bereiches geändert werden.
Wesentliche Änderungen sind z. B.:
a) Anforderungen an die BMA, die sich aus der Baugenehmigung ergeben, oder Änderung des Brandschutzkonzeptes, das Änderungen an der BMA zur Folge haben kann, wie
1) Erweiterung der Überwachung um ein oder mehrere Brandabschnitte oder Geschosse,
2) Änderung der Kategorie des Schutzumfanges.
b) Systemänderung mit Änderung, z. B. des Leitungsnetzes (z. B. von Stich- auf Ring-Leitungen), der Leistungsmerkmale oder Funktion der BMA.
Ein Austausch der BMZ bei unveränderter Funktion ist keine wesentliche Änderung.
Im Zweifelsfall kann ein bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger hinzugezogen werden.
--- Zitat Ende ---
Die DIN 14675 ist nach meinem Kenntnisstand kein Baurecht. Ob sie mittlerweile zu den anerkannten Regeln der Technik zählt, vermag ich nicht zu sagen. Ich wollte nur einen weiteren Orientierungspunkt aufzeigen.
jela