die HBO geht davon aus, daß "Wohnen" zu den Regelbauten gehört. Die Novelle der MBO will das einschränken, ist aber noch nicht Hessisches Gesetz.
Wenn der Bauherr ein "Heim" plant, weil er Pflege bezuschußt bekommen möchte, fällt es unter HBO § 2 (8) Nr. 7 "sonstige Gebäude zur Unterbringung oder Pflege", bei der letzten Novelle von "Unterbringung UND Pflege" verschärft worden auf "ODER". Damit unterliegt er auch der Heimaufsicht, die seit der letzten Novelle des Heimgesetzes und der Heim VO enger gefaßt wurden, daß die Grenze zur ambulanten Pflege auch schneller überwachungspflichtig wird.
Man kann das als Schikane auffassen, man kann auch dankbar dafür sein, daß Auswüchse begrenzt und Verwahrung verhindert werden sollen. Das kommt dann auch sehr stark auf die Person des Überwachenden an.
Alle Formen der Heim - Pflege sind Sonderbauten, weil die Rettungswege eher baulich, weniger (oder garnicht) über Leitern der Feuerwehr gehen. Stellen Sie sich 10 Achtzigjährige auf Leitern vor, das ist nicht optimal. Daher auch begründet.
Bezug kann Ihnen auch die HE-Gruppe sein, die das gemeinsame selbstbestimmte Leben der Älteren ermöglichen soll (der Demenz entgegen !) aber auch besondere Anforderungen braucht, um auf gesicherte Fluchtwege / Flure verzichten zu können.
Wir wollen zum Brandschutz Planer Tag 26.4.13 in Friedberg verschiedene Vorschläge vorstellen, die als Muster dienen können, wie man die Anforderungen mit minimalem Aufwand erreicht; sind in Arbeit, gestern war wieder Sitzung. mfg Schächer