Hallo, habe ein Mehrfamilienhaus in GK4, kein Sonderbau. RW_1 ist notw.Flur zu TR zum Freien. RW_2 ist aus gleichem Flur ein RW_Fenster. Der notw.Flur ist nur eine Fluchtrichtung und teilweise ohne natürliche Belichtungsmöglichkeit, keine Sicherheitsbeleuchtung.
Kann hier Einzelbatterie gefordert sein, worin rechtlich begründet?