Hallo zusammen,
Gemäß IndBauRL 5.12.1 müssen in Produktions- und Lagerräumen, die einzeln eine Fläche von mehr als 1.600 m? haben; geeignete Wandhydranten in ausreichender Zahl vorhanden sein.
In unserem Fall (Industriebau, GK 5) handelt es sich um einen Ladehof (Brandabschnitt) mit einer Fläche von 5.000 m?, der nicht beheizt ist und als Außenbereich angesehen wird. Laut dem Haustechniker gibt es für den Außenbereich keine zugelassene Wandhydranten in Trockenleitung. Deswegen wurden Überflurhydranten geplant.
Nun kommen die Bedenken vom SV Brandschutz dazu. Meinem Verständnis nach sieht er für die Feuerwehr das Problem mit den nicht vorhersehbaren Druckverhältnissen in der Leitung und damit quasi sinnlos wären.
Wer kann mir da weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
Gruß
H. Wagner