Hallo Forum,
ich habe hier ein Bauvorhaben mit einer im Bestand vorhandenen alten mechanischen Entrauchungsanlage. Diese darf, da nur eine kleine Einrichtung auch in der vorhandenen Form in Abstimmung mit Bauaufsicht weiterbetrieben werden. Derartige Einrichtungen sind aber noch etwas Neuland für mich.
Jedoch stellen sich mir hier ein paar Fragen und ich hoffe auf ein paar Tips und Ratschläge.
1. Funktionserhalt
Gebäudeklasse 3 hat ja nur die Grundanforderung F30. Reicht es dann somit auch aus, eine Funktionserhalt von E30 zu definieren, oder macht trotzdem eine höhere Forderung Sinn?
2. Stromversorgung der Anlage
Ich meine mich erinnern zu können, dass es für Rauchabzüge die Möglichkeit gibt den erforderlichen Strom vor dem eigentlichen Hausanschluss abzunehmen, so dass bei Ausfall der sozusagen hausinternen Anlage weiterhin eine Versorgung aus dem öffentlichen Netz möglich ist. Stimmt das so? Wie ist der Fachbegriff dafür?
Für Antworten und Anregungen vielen Dank.
Gru? Tapp