Hallo Lehrling,
eigentlich ist das hier ein Forum und kein Fernkurs Brandschutz ...
Der notwendige Flur erfüllt mehrere Aufgaben; er dient u. a.
- zur Erschließung der angeschlossenen Nutzungseinheiten (Verkehrsweg),
- zur Selbstrettung aus den angeschlossenen Nutzungseinheiten (Fluchtweg),
- zur Fremdrettung durch Hilfskräfte (Rettungsweg) und
- zur Vornahme wirksamer Löscharbeiten (Angriffsweg).
Aus brandschutztechnischer Sicht ist auch bedeutsam, dass bei zwei baulichen Rettungswegen diesen zunächst über denselben notwendigen Flur geführt werden dürfen.
Die Nutzungseinheit hat auch mehrere Bedeutungen; zunächst ist sie analog zur Gebäudetrennung zu sehen. Sie soll weiterhin Nutzungen unterschiedlicher Risiken (brandschutztechnisch) voneinander Trennen, so dass es im Schadensfall nicht zu einer Gefahrenerhöhung kommt. Und so weiter ...
Da verschiedene Nutzungseinheiten auch (juristisch) verschiedne Nutzer haben kann, sind zum einen die Punkte "Gefährdung des Nachbarn" und Eigentumsschutz relevant; zum anderen können aber auch die Nutzer ihre Einheit gegenüber Dritten für den Zugang sperren. Würde nun der Flucht- und Rettungsweg durch die Nutzungseinheit des Nachbarn gehen und dieser hätte seine abgeschlossen, ist das Flucht- und Rettungskonzept hinfällig. Darum ist die Führung eines Flucht- und Rettungsweges durch andere Nutzungseinheiten nicht möglich.
Nun gibt aber auch Fälle, wo es zwei (Teil-)Nutzungseinheiten gibt, die aber denselben Nutzer haben und wovon auszugehen ist, dass dies auch so bleibt. Hierzu ein Beispiel: In einem Krankenhaus ist eine Intensivstation in zwei (brandschutztechnische) Nutzungseinheiten* aufgeteilt; der Nutzer Krankenhaus ist aber der gleiche. In diesen Fall wird der zweite Flucht- und Rettungsweg über die andere (Teil-)Nutzungseinheit geführt. Dies verstehe ich auch unter dem Begriff "Teilnutzungseinheit".
Gruß
C. Lammer
* Bevor es gleich wieder einen Aufschrei gibt ;-)), die Anforderung an die Trennung von Bettenstationen in mehrere Brandabschnitte ist hiervon nicht berührt.