Hallo zusammen, ich brüte gerade über ein paar Dinge, die mir noch nicht klar sind. Ich frag dann noch mal ganz frei heraus?.
Der Geltungsbereich der Industriebaurichtlinie sagt aus, dass sie für Industriebauten nach Abschnitt 3.1 gilt.
Nach Abschnitt 3.1 sind Industriebauten Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten und Gütern dienen.
Das würde theoretisch heißen, sie gilt für jede Werkstatt, Schreinerei, Schlosserei etc.
Wenn ich das richtig aus einer vorher gegangenen Diskussion um die Schreinerei verstanden habe, ist eine erdgeschossige Werkstatt von angenommen 300 m2 zunächst mal kein Sonderbau, (es sei denn, aufgrund erhöhter Gefahren) sondern Gebäudeklasse 1, ggf. 2. Ich müsste die Werkstatt also nach MBO / LBO bauen.
Oder kann ich sie theoretisch mit allen Vor- und Nachteilen vielleicht als Industriebau einstufen?
Danke vorab ;-)