die Bauordnungen, siehe oben, sind nicht "enfunden" sondern nach den guten und schlechten Erfahrungen "entwickelt" worden. So schlecht, wie dargestellt, finde ich sie aber auch wieder nicht. Ich finde, es gibt "unlesbarere Gesetze". Hessen hat einen guten Schritt getan und die wichtigsten technischen Anforderungen in einer Liste ("Anhagng 1") zusammengefaßt, daß man sich bei der Bearbeitung von Punkt zu Punkt durchhangeln kann (siehe www.Wirtschaft.Hessen.de >> Baurecht >> Bauordnung).Den MBO § 33 zu den Rettungswegen halte ich für lesbar:
jede Nutzeinheit (mit Aufenthaltsräumen) muß in jeder Ebene z w e i Rettungsweg haben,
der erste Rettungsweg muß eine notwendige Treppe sein,
der zweite Rettungsweg kann (je nach Personenzahl und Zugänglichkeit)
eine anleiterbare Stelle sein (Rettung über Leitern der Feuerwehr),
eine Außentreppe
oder eine weitere notwendige Treppe (Treppenraum wie der erste) sein.
ist das so schwierig ? Die Frage ist immer: was ist eine Nutzeinheit ??? Jede für sich nutzbare Ansammlung von Räumen, die zusammen genutzt werden,
also eine Wohnung (mit 1, 2, 3, vielen Zimmern),
ein Büro mit 1, 2, ... Zmmern, also eine für sich abgeschlossene Einheit.
Aus d i e s e r muß es z w e i Wege geben. Weil ich nicht sicher durch eine fremde Nutzeinheit fliehen kann. Und die Feuerwehr nicht eine andere NE betreten soll, wenn es bei m i r brennt (Rauch- und Rußverschleppung).
Wenn die Höhe so groß ist, daß ich mit der Steckleiter (8,40 m Länge, Rettungshöhe "eigentlich" nur 7,50 m, nach Gesetz bis zu 8 m) nicht mehr dran komme, muß gesichert sein, daß ich mit einer Drehleiter dran komme, also Straßenseite oder "Flächen für die Feuerwehr".
Es hört sich schlimmer an, als es ist. Daher lehren wir im Seminar "Fachplaner Brandschutz" die Theorie und gehen einen Nachmittag lang "anleitern üben": der ganze Kurs aus 7,50 m über die Steckleiter, dann der ganze Haufen aus 10,50 m über die DL. Ist für alle Teilnehmer erhellend. Und sie bekommen ein Gefühl für die Theorie: nicht alles, was sich sinnlos anhört, ist es auch. mfg Schächer / Hessen
PS: wir beginnen wieder am 22.2.2013 "immer wieder freitags" 9.00 bis 17.00 Uhr, nach 11 Tagen ist am 14.6.2013 morgends BSK aufstellen üben und Nachmittags Prüfung ("durchfallen üben"). IngAH.de für Info "Seminare" und "22.2. Paket" und Anmeldung. Wir stellen auch die neue IndBauRL vor. Die Entrauchung wird einfacher geregelt.