Fakten
Am 24.9.1998 kauften wir ein Reihenmittelhaus mit eigener Flurnummer und eigener Grundbuchnummer.
Im Herbst 1998 kaufte mein Nachbar, das Reihenhaus neben uns.
Wir hatten Im Dezember einen Wasserschaden an der Außenwand /Brandschutzwand) zwischen UG und EG in unserem Haus festgestellt und deren Sanierung fand am 15.1.und 16.1.2013 statt.
Der Verputz wurde an der gesamten Fläche abgeklopft um die Riss in der Außenwand in einer Länge von ca. 150 cm zu verpressen.
Bei dieser Gelegenheit kamen unter dem Putz 4 Kabel zum Vorschein, die durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die Stahlbetonwand des Nachbarn geführt wurden. Das dies von unserer Seite aus erfolgte lässt sich daraus nachweisen, dass neben den 4 Bohrlöchern durch die die Kabel geführt wurden noch 3 weitere Bohrlöcher mit Bohrversuchen sichtbar sind die wahrscheinlich aufgegeben wurden da man auf Stahl getroffen ist.
Alle 4 Kabel kommen bei dem Nachbarn aus der Wand und sind dort mit einer Blende verdeckt.
In unserem Haus gehen die Kabel dann nach oben und sind mit einem Messgerät bis unter den Fußboden 1.OG zu verfolgen, dann zeigt das Gerät nichts mehr an, sodass wir davon ausgehen , dass sie hier wieder ins Nachbarhaus gehen.
Eine solche Kabelführung ist in unserem Elektroplan nicht eingezeichnet und sie macht auch für unsere Stromversorgung keinen Sinn.
Die Kabel werden auf unserer Seite ?auf? der Betonaußenwand geführt und sind nur mit einer Putzschicht von maximal 3 cm verdeckt.
Wir sind jetzt schlauer, denn heute war der örtliche Elektrikermeister da und hat durch gemessen.
Es sieht so aus:
Alle diese Kabel gehen durch beide Wände und sind im Sicherungskasten des Nachbarhauses angeschlossen.
3 Kabel sind 220 Volt und 1 Kabel ist Starkstrom
Die Kabel gehen in unserer Wand bis kurz über den Boden des 1.OG und dort wieder durch die Wand zum Nachbarn.
Die Kabel sind lt. Stromverteiler für das gesamte OG des Nachbarn bestimmt und 4 x extra abgesichert.
Die beiden Brandschutzmauern sind mit Löchern versehen durch die die Kabel einfach geführt worden und diese Bohrungen sind nicht abgeschottet sondern offen und nur auf kurz verputzt worden.
Es ist zu vermuten, dass durch die starke Erschütterung durch Bohrungen in der Stahlbetonaußenwand von 25 cm Dicke mit insgesamt 7 Bohrlöchern der Riss in der Wand entstanden ist, zumal dieser genau unter den Bohrlöchern beginnt. Dieser Riss ist der Grund für unseren Wasserschaden, da in der Dehnungfuge zwischen beiden Häusern Wasser steht, woher ist kommt ist nicht klar, ist aber für diese Schadensbeurteilung auch nicht relevant.
Der Bauträger redet sich mit Verjährung heraus und will von diesem Fall nichts wissen.
Da er und auch die Eleketrofirma noch bestehen haben wir die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen.
Hier wurde
1. gegen § 30 der Landesbauordnung Rheinland Pfalz vorsätzlich verstossen.
?(1) Brandwände müssen feuerbeständig sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen; sie müssen so beschaffen sein, dass sie bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren und die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte verhindern.
(6.) Öffnungen in den Außenwänden so angeordnet sind oder andere Vorkehrungen so getroffen sind, dass eine Brandübertragung in andere Brandabschnitte nicht möglich ist.
(8) Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig.
3. Die Mauerdurchbrüche wurden nicht abgeschottet.
4. Die Leitungslegung ist vorsätzlich erfolgt, denn die Kabel wurden vorsätzlich und wissentlich von dem Keller des nachbarlichen Anwesens durch beide Häusermauern zu uns ins Haus geführt. Dabei wurden bewusst von unserer Seite aus die Bohrungen vorgenommen.
5. Die Leitungslegung erfolgte arglistig, denn beiden Hauseigentümern wurde von dieser ungewöhnlichen Kabelverlegung nichts gesagt, die Kabel wurden verputzt und fertig in der Hoffnung, dass niemand etwas merkt.
6.Diese Kabellegung ist gemeingefährlich, denn es kann ein Kabelbrand entstehen, im Falles eines Brandes kann dieser auf beide Häuser übergreifen, die Bewehrung beider Brandschutzmauern ist gefährdet, eine Wertminderung beim Verkauf ist eingetreten.
Fotos können auf diesem Wege leide rnicht versandt werden.
Was können wir tun? Wie ist die Rechtslage hinsichtlich Brandschutz?
Joki